Energieausweis für ihre Immobilie

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument im Zusammenhang mit der Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Er liefert Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist für Eigentümer, Mieter und Käufer von zentraler Bedeutung. Seite 01. Mai 2014 ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, schon in einer Immobilienanzeige gewisse Pflichtangaben aus dem Energieausweis zu benennen. Wir von Brodbeck Energieberatung erstellen Ihnen dieses wichtige Dokument und haben auch im Blick ob sie einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis benötigen.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis muss vorgelegt werden:

  • Bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung.

  • Beim Neubau oder bei umfangreichen Sanierungen von Gebäuden.

  • Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche über 250 m², die häufig von der Öffentlichkeit besucht werden

Verbrauchsausweis
  • Grundlage: Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten des Gebäudes der letzten drei Jahre.

  • Eignung: Bei bestehenden Gebäuden – insbesondere für Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten aber auch ganz allgemein für jüngere Gebäude (ab Baujahr 1977), die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllen.

  • Aussagekraft: Dieser Ausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner, weshalb er stark vom Nutzerverhalten abhängt.

Bedarfsausweis
  • Grundlage: Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und gibt den theoretischen Energiebedarf an, der für Beheizung, Warmwasserbereitung etc. notwendig ist.

  • Eignung: Für Neubauten, für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert sind. Für Gebäude, bei denen keine Verbrauchsdaten vorliegen.

  • Aussagekraft: Dieser Ausweis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und daher eine objektivere Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Beim Kauf von Immobilien ist Vorsicht geboten

In den letzten Jahren hat sich die Skala der Energieausweise aufgrund gestiegener Anforderungen deutlich verschoben. Bei alten Ausweisen (vor April 2014) recht die Skala bis >400 kWh pro Jahr. Außerdem gibt es hier keine Buchstaben zur schnelleren Einordnung. Durch die höheren Anforderungen endet die Skala heute bereits bei >250 kWh pro Jahr. Dies hat zur Folge, dass das gleiche Gebäude heute in eine erheblich schlechtere Kategorie rutscht.

Es genügt also nicht lediglich auf die Farben zu achten. Man muss sich die absoluten Verbrauchszahlen anschauen.

Gerade beim Erwerb einer Immobilie sollte immer darauf geachtet werden, aus welchem Jahr der Energieausweis stammt

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Energieausweise

Ein Energieausweis zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient Ihr Zuhause ist und hilft, Einsparpotenziale zu erkennen.

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Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann helfen, Ihre Maßnahmen strukturiert zu planen und Fördermittel effizienter zu nutzen.

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